In den letzten Tagen geistern immer wieder Berichte durch die Medien, dass manche Unternehmen ihre Mitarbeiter zu „freiwilligen“ 12-Stunden-Tagen zwingen würden. Manche Unternehmen bringen dies angeblich sogar schwarz auf weiß zu Papier, etwa durch folgende Vertragsformulierung: „Der Arbeitnehmer erklärt seine ausdrückliche und freiwillige Bereitschaft, bei Vorliegen eines erhöhten Arbeitsbedarfes eine Tagesarbeitszeit von bis zu 12 Stunden sowie eine Wochenarbeitszeit von bis zu 60 Stunden leisten zu wollen.“

Es gibt hier u.E. nichts zu beschönigen: Eine solche Vertragsklausel ist gesetzwidrig. Denn das gesetzlich vorgesehene Ablehnungsrecht bedeutet die jederzeitige Freiheit eines Arbeitnehmers, zu Arbeitsleistungen über 10 Stunden täglich bzw. 50 Stunden wöchentlich spontan Nein sagen zu können (zumindest rechtlich gesehen). Eine Vertragsbestimmung, mit der ein Arbeitnehmer pauschal für die weitere Zukunft (quasi auf Vorrat) seine Freiwilligkeit erklärt, ist daher null und nichtig.

Fazit: Von solchen Vertragsklauseln ist jedenfalls abzuraten. Sie bringen dem Unternehmen in Wahrheit nichts außer schlechte Presse.