News vom 15. November 2021

Wir hatten schon vor Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz davor gewarnt, dass diese für viel Chaos sorgen wird (siehe Newsbeitrag vom 28. Oktober 2021). Leider hat sich die Vorhersage tatsächlich bewahrheitet: Aus einigen Bundesländern wird berichtet, dass die Testkapazitäten mancherorts nicht annähernd ausreichen: Stundenlanges Warten in langen Schlangen vor den Teststellen (z.B. in Teilen von Kärnten, Tirol und Vorarlberg), vergriffene Gurgel-Test-Sets (z.B. in Salzburg und im Burgenland), völlig überforderte Labors, teils mehr als 24-stündigen Wartezeiten auf PCR-Testauswertungen (z.B. in Teilen der Steiermark) etc.

„Die Ungeimpften sind selber schuld“, mag sich manch Geimpfter schadenfroh denken. Aber dieser Gedanke geht am Thema vorbei. Solange es keine gesetzliche Impfpflicht gibt, steht es Arbeitnehmern rechtlich gesehen völlig frei, für welchen G-Nachweis (Impfung oder Test) sie sich entscheiden. Wer unverschuldet keinen oder einen zeitverzögerten 3G-Nachweis erbringt, kann nicht so einfach ohne Bezüge weggeschickt werden (Stichwort: persönlicher Dienstverhinderungsgrund gemäß § 8 Abs. 3 AngG bzw. § 1154b Abs. 5 ABGB). Und genau damit wird die Sache auch für die Betriebe zur Herausforderung. Wie sollen Arbeitgeber, Personalabteilungen und HR-Mitarbeiter in der Praxis vorgehen, wenn ein Arbeitnehmer im Zuge von Stichproben-Kontrollen keinen aktuell gültigen 3G-Nachweis vorweisen kann, ohne dass ihm dies vorwerfbar ist?

Hierfür gibt es in Wahrheit keine Patentlösung. Zu empfehlen ist, beiderseits Kooperationsbereitschaft zu zeigen und eine einvernehmliche Variante zu suchen. Dies kann z.B. isoliertes Arbeiten bis zum Einlangen des Testergebnisses, Wechsel ins Homeoffice, Zeitausgleich o.ä. sein. Leichter tun sich naturgemäß jene Betriebe, die ihren Mitarbeitern das Testen im Betrieb anbieten können (z.B. Durchführung von Antigentests durch eine befugte Person in einer betrieblichen Teststraße).

Den für das Chaos verantwortlichen Politikern und Funktionären dürften die praktischen 3G-Probleme eher gleichgültig sein. Aus dem Gesundheitsministerium kam jüngst der lapidare Hinweis, dass für die Testkapazitäten nicht das Ministerium, sondern die Bundesländer zuständig seien. So funktioniert abgehobene Politik aus dem Elfenbeinturm.