News vom 20. Oktober 2021
In einer gemeinsamen Info haben der Gesundheitsminister und der Arbeitsminister heute mitgeteilt, dass die 3G-Regel für Arbeitnehmer ab 1. November 2021 im Grundsatz überall dort gelten wird, wo „ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann“. Bis einschließlich 14. November gilt eine Übergangsfrist: All jene ohne 3G-Nachweis müssen bis dahin durchgehend eine FFP2-Maske tragen.
- Bei Zuwiderhandeln drohen Strafen für Arbeitnehmer bis zu 500 Euro, für Arbeitgeber bis zu 3.600 Euro!!!
- Offene arbeitsrechtliche Fragen bleiben leider weiterhin unbeantwortet.
Besondere Probleme sind u.E. vor allem dann zu erwarten, wenn – so wie derzeit in Wien oder bald womöglich auch österreichweit – nur noch PCR-Tests als Testnachweis anerkannt werden, da diese einen wesentlich höheren Zeit- und Organisationsaufwand bedeuten: Was ist diesfalls mit testwilligen Personen, die sich trotz Bemühens keinen rechtzeitigen Test besorgen konnten (z.B. App funktioniert nicht, Testergebnis langt nicht ein o.ä.)? Ins Abstellkammerl abschieben? Oder verwarnen und unbezahlt heimschicken? Die zweitere Variante (unbezahlte Freistellung) wurde von Ministeriumsseite bereits beiläufig als Möglichkeit erwähnt, wäre u.E. aber arbeitsrechtlich kaum haltbar. An den offenen arbeitsrechtlichen Fragen wird voraussichtlich auch die für die kommenden Tage angekündigte Verordnung nichts ändern. Denn es erscheint zweifelhaft, ob den beteiligten Ministern klar ist, welchen möglichen Giftcocktail sie da gerade zusammenbrauen.