News vom 10. Februar 2022
Mit 1. März 2022 wird Wien zur (fast) lückenlosen Kurzparkzone, denn ab diesem Zeitpunkt ist das Parken auf öffentlichen Verkehrsflächen in (fast) ganz Wien nur mehr mit Parkschein oder mit Parkpickerl (für Wiener) erlaubt. Gebührenpflichtig sind die Zeiten von Montag bis Freitag zwischen 9 und 22 Uhr (ausgenommen Feiertage), die maximale Parkdauer mit Kurzparkschein beträgt zwei Stunden. Ausnahmen vom Parkpickerl oder Parkschein wird es nur in einzelnen wenig besiedelten Gebieten wie Gewerbe- oder Industriegebieten geben. Link zu Detail-Informationen der Gemeine Wien
Neu ist die flächendeckende Kurzparkzone vor allem für die Bezirke 11, 13, 21, 22 und 23. In diesen Bezirken gelegene Betriebe haben somit ab 1. März 2022 ebenfalls auf den abgabepflichtigen Sachbezug für Firmenparkplätze („Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kfz-Abstell- oder Garagenplatzes“ gemäß § 4a Sachbezugswerteverordnung) zu achten.
Praxistipp: Im Vorlagenportal finden Sie zum Thema Firmenparkplatz-Sachbezug folgende Vorlagen: