News vom 14. November 2023
Lange hatte es geheißen, dass die vom Gesetzgeber eigens für die Jahre 2022 und 2023 geschaffene Abgabenfreiheit von Teuerungsprämien mit 31.12.2023 endgültig auslaufen werde. Nun könnte es aber sein, dass sich der Wind dreht: Der Bundesminister für Finanzen hat kürzlich via Pressemeldung mitgeteilt, dass eine Verlängerung der abgabenfreien Teuerungsprämien für 2024 möglich sei, sofern es „diesen Wunsch seitens der Sozialpartner gibt“. Konkret ist dem Vernehmen nach geplant, dass Teuerungsprämien im Jahr 2024 bis zu € 3.000,00 pro Arbeitnehmer abgabenfrei bleiben sollen, allerdings nur dann, wenn der gesamte Betrag auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruht. Unklar ist dabei aber, ob als lohngestaltende Vorschriften lediglich der Kollektivvertrag bzw. dessen „Surrogate“ (KV-Satzungen oder Mindestlohntarife des Bundeseinigungsamts) zählen, oder ob auch z.B. die innerbetriebliche Gewährung an alle Arbeitnehmer oder an sachlich abgrenzbare Arbeitnehmergruppen ausreichend ist.
Einen konkreten Gesetzesentwurf gibt es noch nicht. Somit ist noch keine verlässliche Aussage möglich, ob und in welcher Ausprägung die angedachte Regelung auch wirklich zustandekommen wird. Die nächsten Wochen werden hier bestimmt Aufklärung bringen, in der Zwischenzeit hängt die Praxis – wie so oft – in der Luft.