News vom 30. November 2021
Wie schon im Dezember 2020 fallen auch heuer wieder viele betriebliche Weihnachtsfeiern aufgrund der staatlichen COVID-19-Maßnahmen aus. Aus diesem Grund wurde heute im Finanzausschuss des Parlaments beschlossen, dass wie schon im Vorjahr eine temporäre Gutscheinregelung als Ersatz geschaffen werden soll: Arbeitgeber können demnach ihren Arbeitnehmern im Zeitraum 1. November 2021 bis 31. Jänner 2022 Gutscheine im Wert von bis zu € 365,00 abgabenfrei schenken, falls der Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen im Jahr 2021 noch nicht ausgeschöpft worden ist.
Es ist u.E. zu erwarten, dass die „Weihnachtsfeierersatz-Gutscheine“ wiederum – so wie im Vorjahr – den Freibetrag für Sachzuwendungen (bis zu € 186,00 jährlich) unberührt lassen werden, d.h. dass die beiden Höchstbeträge (€ 365,00 und € 186,00) voraussichtlich auch in einem Gutschein kumuliert werden können. Die formale Gesetzwerdung der Weihnachtsfeier-Ersatzgutschein-Regelung bleibt noch abzuwarten.