News vom 22. März 2021

In letzter Zeit hatte sich für jene Tourismusbetriebe (insb. Gastronomie und Beherbergung), die bereits im Oktober 2020 eine Kurzarbeit mit über 90 % Arbeitsausfall aufwiesen, ein großes Förderproblem aufgetan: Für die maximal zulässigen Ausfallstunden (max. 90 %) wirken die Monate November 2020 bis März 2021 – infolge des durchgehenden Lockdowns – zwar „neutral“, durch die Überschreitung des Ausfalls von 90 % im verbleibenden Monat Oktober 2020 droht aber die Kürzung der AMS-Beihilfe für die gesamte Phase 3.

Die Wirtschaftskammer hat nun mit dem AMS eine Lösung ausverhandelt und dazu Folgendes mitgeteilt:
„Aufgrund von Anlassfällen in Tirol, wo Tourismusbetriebe nicht nur in den Lockdown-Monaten November bis März 100 % Ausfallzeiten hatten, sondern bereits im Oktober und es daher laut Richtlinie zu Rückforderungen kommt, konnte nun erreicht und klargestellt werden, dass nur die im Oktober über 90 % angefallenen Ausfallstunden zurückgefordert werden. Ursprünglich hätte das AMS für alle Monate die über 90 % anfallenden Ausfallstunden zurückgefordert.“