Am 25. Mai 2018 wird die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbindlich. Sie verstärkt den Schutz unserer aller Daten, und das ist zweifellos wichtig und gerechtfertigt. Leider bringt die DSGVO aber für alle Unternehmen auch eine enorme Bürokratie mit sich, was besonders kleine Betriebe sehr belastet.
Nun hat der Nationalrat für Datenverarbeitungen in Österreich eine Abmilderung bezüglich der Strafdrohungen beschlossen: Bei erstmaligen Verstößen soll in der Regel nur eine Verwarnung ausgesprochen werden. Erst bei wiederholten Verstößen werden Strafen verhängt. Dies bringt angesichts des horrenden Strafrahmens (20 Millionen Euro!!!) eine gewisse Nervenberuhigung, soll aber die Bemühungen um bestmögliche Umsetzung der Datenschutzvorgaben natürlich nicht schmälern.
Link zur beschlossenen Gesetzesänderung: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/BNR/BNR_00027/fnameorig_691190.html