In der betrieblichen Praxis taucht immer wieder die Frage auf, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für dienstliche Bahnfahrten, die der Arbeitnehmer mit seiner privaten Jahres- oder Monatskarte absolviert, abgabenfreie Fahrtkostenvergütungen auszahlen kann. Die Frage ist deshalb diskussionswürdig, weil dem Arbeitnehmer diesfalls durch die dienstlichen Fahrten eigentlich keine Zusatzkosten entstehen. Dennoch hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung folgende erfreuliche Rechtsansicht mitgeteilt:
Bei Verwendung von privaten Jahres- oder Monatskarten für dienstliche Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln können vom Arbeitgeber gemäß § 26 Z. 4 EStG je nach Dauer der Reise und der dafür zurückgelegten Fahrten die Kosten zum jeweils günstigsten Fahrttarif abgabenfrei ersetzt werden.