Schön langsam kristallisieren sich die Personalverrechnungswerte für das Jahr 2020 heraus. Bei den abgabepflichtigen Sachbezügen kommt es insbesondere zu folgenden Änderungen:
- Ab 01.01.2020 erhöhen sich die Quadratmeterwerte für den Sachbezug Dienstwohnung.
- Ab 01.04.2020 wird eine neue CO2-Staffel für den KFZ-Sachbezug wirksam.
Die übrigen steuerlichen Werte bleiben im Wesentlichen unverändert. Auch eine vom BMF angekündigte neue Lohnsteuertabelle (für das manuelle Errechnen der Lohnsteuer, z.B. in PV-Kursen) bringt keine echte inhaltliche Änderung. Verändert ist lediglich die in der Tabelle vorgesehene Rechenmethode, das steuerliche Ergebnis ist jeweils dasselbe wie nach der bisherigen Lohnsteuertabelle.
In der Sozialversicherung werden die betraglichen Werte (Höchstbeitragsgrundlage, Geringfügigkeitsgrenze etc.) so wie jedes Jahr valorisiert. Darüber hinaus wird es bei den Beitragssätzen voraussichtlich folgende Änderungen geben:
- Insolvenentgelt-Zuschlag: Senkung von derzeit 0,35 % auf 0,20 %;
- Nachtschwerarbeitsbeitrag: Anhebung von derzeit 3,4 % auf 3,8 %.
Für eine Veröffentlichung der neuen PV-Werte-Karte für 2020 ist es infolge der Unberechenbarkeit der Behörden und Ämter leider noch zu früh. Es ist nämlich nicht auszuschließen, dass noch in letzter Sekunde weitere Änderungen beschlossen werden. Sobald die PV-Werte-Karte finalisiert ist, werden wir sie natürlich wieder gerne zum Download zur Verfügung stellen.