Zur COVID-19 Kurzarbeit gibt es folgende aktuelle Informationen:
- Verlängerung der Kurzarbeit: Das AMS hat mitgeteilt, dass Verlängerungsanträge derzeit noch nicht bearbeitet werden können. Es wird hinter den Kulissen noch über die Detailbedingungen für Verlängerungen verhandelt, voraussichtlich wird es punktuelle Verschlechterungen (geringere Förderung als bisher) geben. Bitte daher aktuell noch mit der Einbringung von Verlängerungsanträgen zuwarten.
- Neuanträge für Kurzarbeit: Der auf der Homepage des AMS derzeit eingeblendete Hinweis, dass ab 1. Juni 2020 keine rückwirkenden Neuanträge auf Kurzarbeit mehr möglich sein werden, wird vermutlich bald wieder beseitigt werden (es sollen also auch im Juni noch rückwirkende Anträge möglich sein).
- Arbeitsunfall förderbar: In letzter Zeit wurde oft darüber diskutiert, ob die Kurzarbeitsbeihilfe auch für Krankenstände aufgrund von Arbeitsunfällen gewährt wird. Wochenlang war es leider unmöglich, auf diese Frage vom AMS ein einfaches Ja oder Nein zu bekommen. Nun sieht es aber gut aus: Laut neuer Fassung der AMS-FAQ ist der Arbeitsunfall dem normalen Krankenstand bezüglich der Ermittlung der Ausfallstunden gleichgestellt.
- Durchführungsbericht (nach Ende der Kurzarbeit): Das AMS hat bereits die Vorlage für den Durchführungsbericht Online gestellt. Dieser Bericht ist bis zum 28. des auf das Ende der Behaltefrist folgenden Monats beim AMS vorzulegen. Link zum Dokument auf der AMS-Homepage