Die AMS-Kurzarbeitsbeihilfe für Phase 2 wurde aus politischen (budgetären) Gründen abgeändert. Statt der Pauschalsatzmethode (anhand der AMS-Tabellen) kommt – ähnlich dem in der Personalverrechnung angewendeten Konzept – eine „Differenzmethode“ zur Anwendung. Die neue Förderlogik soll die beim Pauschalsatzsystem möglichen „Überförderungen“ vermeiden.
Als Orientierungshilfe haben wir für unsere Kunden einen Rechner zum Vergleich der Förderbeträge zwischen Phase 1 und Phase 2 erstellt.
Link zum Vergleichsrechner: https://www.vorlagenportal.at/dokumente/ams-kurzarbeitsbeihilfe-vergleich-phase-1-und-phase-2/