News vom 5. November 2020

Ein heute erschienener Gesetzesantrag sieht vor, dass die Angleichung der Kündigungsfristen und -termine der Arbeiter an jene der Angestellten um ein halbes Jahr verschoben wird. Die Angleichung wird demnach erst für Kündigungen gelten, die ab dem 1. Juli 2021 ausgesprochen werden. Die offizielle Gesetzwerdung bleibt noch abzuwarten, gilt aber aufgrund der politischen Einigung von ÖVP, Grünen und SPÖ als sicher.

Link zum Gesetzesentwurf