Ein Gesetzesantrag der Bundesregierung sieht vor, dass die jährliche Zuverdienstgrenze zur Familienbeihilfe von bisher € 10.000,00 auf € 15.000,00 angehoben wird. Diese erfreuliche Änderung soll bereits für das Kalenderjahr 2020 gelten. Betroffen davon sind vor allem volljährige Studierende mit Nebenjobs und Personen in Berufsausbildung.

Unverändert bleibt, dass bis einschließlich jenes Kalenderjahres, in dem die volljährige Person das 19. Lebensjahr vollendet, keine Zuverdienstgrenze anwendbar ist (also theoretisch unbeschränkt dazuverdient werden könnte).

Link zum Gesetzesantrag