News vom 24. Juni 2021

Derzeit häufen sich die Anfragen, ab wann beim Arbeitsmarktservice Kurzarbeitsanträge für die mit 1. Juli 2021 startende Phase 5 gestellt werden können und ob rückwirkende Antragstellungen möglich sein werden. Laut dem aktuellen Informationsstand sind im Bereich des AMS für die Phase 5 sehr umfassende Software-Anpassungen nötig, weshalb das AMS voraussichtlich erst im Laufe der zweiten Juli-Hälfte in der Lage sein wird, Anträge anzunehmen.

Das bedeutet für die Betriebe: Es besteht derzeit kein Zeitdruck, und es werden jedenfalls rückwirkende Antragstellungen möglich sein. Nähere Details müssen vom AMS und von den Sozialpartnern noch ausverhandelt und fixiert werden. Sobald es dazu Neuigkeiten gibt, werden wir selbstverständlich sofort darüber berichten.