Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern für den Einsatz als freiwillige Helfer bei Großschadensereignissen oder Bergrettungseinsätzen bezahlt freigeben, können seit 01.09.2019 einen Bonus („Einsatzprämie“) in Höhe von € 200,00 pro Tag und Mitarbeiter beantragen. Der Bonus ist ein pauschaler Ausgleich für den Entgeltfortzahlungsaufwand des Arbeitgebers und wird aus dem Katastrophenfonds finanziert.

Ablauf der Dienstfreistellung und der Bonusbeantragung:

  1. Abklärung bzw. Vereinbarung über Dienstfreistellung: Der Arbeitgeber klärt mit seinen Arbeitnehmern, ob und in welchem Ausmaß eine Freistellung gewährt wird. Der Arbeitgeber kann dazu nicht gezwungen werden, die Gewährung einer Freistellung ist Vereinbarungssache. Es empfiehlt sich, schriftliche Vereinbarungen zu treffen, wobei diese sowohl jeweils aus Anlass konkreter Einsätze oder auch schon im Voraus für künftige Anlassfälle abgeschlosssen werden können.
  2. Bestätigung der Einsatzorganisation: Der Arbeitnehmer hat nach jedem Einsatz eine Bestätigung der betreffenden Einsatzorganisation beizubringen, aus der hervorgeht, dass er Mitglied bei dieser Organisation ist und beim Großschadens- oder Bergrettungseinsatz teilgenommen hat.
  3. Antragstellung für den Bonus: Der Arbeitgeber bringt den Bonusantrag für den konkreten Einsatz beim Amt der Landesregierung jenes Bundeslandes ein, in dem der Einsatz stattgefunden hat. Dem Antrag ist die vorstehend erwähnte Bestätigung der Einsatzorganisation beizulegen.

Laut aktuellen Informationen gibt es ein amtliches Antragsformular bisher nur in der Steiermark. Die anderen Bundesländer stecken leider noch in den Vorbereitungen, dort heißt es also derzeit noch Warten.