News vom 5. Jänner 2018

Die Bundesregierung hat die Anhebung der Niedrigentgeltgrenzen für die Beitragssenkung in der Arbeitslosenversicherung ab 01.07.2018 beschlossen. Laut dem Gesetzesentwurf reduziert sich der Dienstnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung (normalerweise 3 %) ab 01.07.2018 bei einem monatlichen Bruttomonatsentgelt

  • von bis zu € 1.648,00 auf 0 %,
  • von € 1.648,01 bis € 1.798,00 auf 1 %,
  • von € 1.798,01 bis € 1.948,00 auf 2 %;
  • ab einem Bruttomonatsentgelt von € 1.948,01 gilt der normale Beitragssatz (3 %).

Das bedeutet: Bruttoentgeltbezieher bis zu € 1.948,00 erhalten ab 01.07.2018 ein höheres Netto (bis 30.06.2018 liegt die maßgebliche Grenze bei € 1.696,00).

Aus Sicht der betroffenen Arbeitnehmer ist diese Maßnahme sicher erfreulich. Leider erfolgt diese unterjährige Änderung aber wieder einmal auf dem Rücken der Lohnsoftware-Programmierer.