Die Bundesregierung hat einen konkreten Beschluss über die Anhebung der Niedrigentgeltgrenzen für die Beitragssenkung in der Arbeitslosenversicherung ab 01.07.2018 beschlossen. Laut dem Gesetzesentwurf reduziert sich der Dienstnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung (normalerweise 3 %) ab 01.07.2018 bei einem monatlichen Bruttomonatsentgelt
von bis zu € 1.648,00 auf 0 %,
von € 1.648,01 bis € 1.798,00 auf 1 %,
von € 1.798,01 bis € 1.948,00 auf 2 %.
Ab einem Bruttomonatsentgelt von € 1.948,01 gilt der normale Beitragssatz (3 %).
Das bedeutet: Bruttoentgeltbezieher bis zu € 1.948,00 erhalten ab 01.07.2018 ein höheres Netto (bis 30.06.2018 liegt die maßgebliche Grenze bei € 1.696,00).

Aus Sicht der betroffenen Arbeitnehmer ist diese Maßnahme sicher erfreulich. Leider erfolgt diese unterjährige Änderung aber wieder einmal auf dem Rücken der Lohnsoftware-Programmierer.

Den Entwurf, dessen Gesetzwerdung noch abzuwarten bleibt, finden Sie hier.