News vom 15. Juni 2023

Aus Anlass der Teuerungswelle (insbesondere der stark gestiegenen Treibstoffpreise) wurden für die Zeit vom 01.05.2022 bis 30.06.2023 das Pendlerpauschale um 50 % und der Pendlereuro auf den vierfachen Wert erhöht (§ 124b Z. 395 EStG). Laut derzeitigem Informationsstand ist eine gesetzliche Verlängerung der befristeten Anhebung nicht geplant. Falls es nicht doch noch „in letzter Minute“ zu einer Gesetzesänderung kommen sollte, werden daher ab Juli 2023 wieder die früheren Pendlerwerte gelten. Das ab Juli dadurch geringere Netto könnte zu zahlreichen Rückfragen im Lohnbüro führen („Bei meiner Abrechnung stimmt etwas nicht“ o.ä.).

Um solchen oder ähnlichen Urgenzen zuvorzukommen, kann es helfen, den Mitarbeitern vorbeugend eine Information über das Auslaufen der Pendlerbetragsanhebung zukommen zu lassen. Einen frei zugänglichen Textvorschlag finden Sie hier: Mitarbeiterinfo über das Auslaufen der Pendlerpauschalerhöhung ab Juli 2023