Der Gesetzesentwurf zur Steuerreform (samt geplanten Begleitmaßnahmen in anderen Gesetzen und Verordnungen) sieht ein stufenweise in Kraft tretendes Maßnahmepaket vor. Für die Personalverrechnung sind die folgenden Punkte von Bedeutung.

Ab 01.01.2020: Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für Niedrigverdiener (bis € 2.201,00). Neue CO2-Grenzwerte für alle KFZ mit Erstzulassung ab 2020 (fünfjährige Übergangsregelung).

Ab 01.01.2021: Senkung der ersten Tarifstufe der Einkommensteuer (von 25 % auf 20 %).

Ab 01.01.2022: Senkung der beiden nächsten Tarifstufen (von 35 % auf 30 % bzw. von 42 % auf 40 %). Es wird somit für 2021 eine neue Lohnsteuertabelle geben, die dann ab 2022 wiederum adaptiert werden muss.

Weitere geplante Detailänderungen:

  • Arbeitnehmer sollen Pendlerrechnerabfragen künftig auch elektronisch signiert an den Arbeitgeber übermitteln können.
  • Ungewöhnliche Sechsteloptimierungen (z.B. wenn die Auszahlung von Sonderzahlungen in die erste Jahreshälfte verlagert wird) sollen ab 2020 dadurch eingeschränkt werden, dass der Arbeitgeber am Ende des Kalenderjahres zur Neuberechnung des Jahressechstels samt Aufrollung verpflichtet werden soll.