Ab 01.01.2019 sind einige Steuerabsetzbeträge für Kinder, die sich ständig in einem anderen EU-Staat, EWR-Staat oder in der Schweiz aufhalten, zu indexieren. Diese Anpassung kann je nach Preisniveau des jeweiligen Staates eine Verminderung (z.B. Ungarn) oder eine Erhöhung (z.B. Schweiz) mit sich bringen. In der Personalverrechnung betrifft dies
- den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag (AVAB/AEAB) und
- den neu geschaffenen Familienbonus Plus.
Durch Verordnung des BMF wurden nun die für 2019 und 2020 gültigen Beträge des AVAB/AEAB und des Familienbonus Plus für die EU-, EWR-Staaten bzw. die Schweiz (insgesamt 31 Länder) festgelegt. Im neu gestalteten Formular E30 (erscheint voraussichtlich im Dezember 2018) hat der Arbeitnehmer den Wohnsitzstaat des Kindes anzugeben, und diese Info muss im Lohnprogramm erfasst werden, um in der Personalverrechnung die richtigen Beträge berücksichtigen zu können.