Leidgeprüfte Personalverrechner, HR-Mitarbeiter und Berater wissen wahrscheinlich nicht, ob sie sich ob dieser Nachricht freuen oder besser fürchten sollen: Von Behördenseite wurde angekündigt, dass das Kurzarbeitsbegehren beim AMS und die Kurzarbeitsrichtlinie nochmals überarbeitet werden.
Bei dieser Gelegenheit wäre es u.E. empfehlenswert, auch die Sozialpartnervereinbarungen, die unserer Einschätzung nach zu wenig Spielraum für sinnvolle betriebliche Differenzierungen bieten, nachzubessern.
Außerdem ist man von einer Lösung, wie die im Detail sehr verkorkste Kurzarbeitsregelung korrekt in die Lohnverrechnung integriert werden kann, nach wie vor leider weit entfernt. Vor allem die Umsetzung der Nettogarantie, die in der Lohnverrechnung einen absoluten Fremdkörper darstellt, wirft unglaublich viele, logisch kaum lösbare Fragen und Widersprüchlichkeiten auf. Durch eine seriös kalkulierte Bruttogarantie könnte dasselbe Ziel mit viel geringerem bürokratischen Aufwand erreicht werden. Aber gerade dieses Problem und den zur Lösung dieses Problem vorgebrachten Alternativvorschlag (Änderung der Richtlinien von Netto- auf Bruttogarantie) können oder wollen die für die Kurzarbeit verantwortlichen Stellen nicht verstehen.