News vom 14. Dezember 2021 (am 18. Dezember aktualisiert)

Durch eigens abgeschlossene Zusatzkollektivverträge wird für Handelsbetriebe die Möglichkeit geschaffen, Angestellte und Arbeiter (nicht aber Lehrlingen) in Verkaufsstellen am 19. Dezember 2021 (4. Adventsonntag) zwischen 10:00 und 18:00 Uhr zu beschäftigen. Die Erlaubnis zur Mitarbeiterbeschäftigung am 19. Dezember 2021 gilt nur für jene Handelsbetriebe, die vom Lockdown (im November und Dezember 2021) unmittelbar betroffen waren. Es handelt sich um eine einmalige Aktion, deren Wiederholung für künftige Jahre nicht geplant ist.

Als formale Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit des Öffnens der Handels-Verkaufsstellen am 19.12.2021 ist eine Verordnung des jeweiligen Bundeslandes erforderlich. Mittlerweile haben alle Bundesländer eine solche Verordnung erlassen.

Im Vorlagenportal haben wir zur Beschäftigung am 19. Dezember 2021 einerseits eine Klienteninfo (z.B. für Steuerberater, selbständige Bilanzbuchhalter und Personalverrechner zur Info ihrer Klienten) und andererseits eine Mitarbeiterinfo (für die Handelsbetriebe selbst) zusammengestellt. Diese Vorlagen sind ausnahmsweise auch für Nicht-Abonnenten freigeschaltet. Link zu den Gratis-Vorlagen