Ein von der SPÖ eingebrachter Gesetzesantrag betreffend freiwillige Helfer bei Katastropheneinsätzen wurde im Nationalrat heute in abgeschwächter Version beschlossen:

Ab 01.09.2019 erhalten Unternehmen, die dazu bereit sind, Arbeitnehmern für ihren Einsatz als ehrenamtliche Helfer bei

  • Großschadenseinsätzen von Feuerwehr-, Rettungs- oder Katastrophenhilfe-Organisationen oder
  • Bergrettungseinsätzen

eine bezahlte Dienstfreistellung zu gewähren, einen Bonus („Einsatzprämie“). Dieser Bonus beträgt täglich € 200,00 pro freigestellten Arbeitnehmer und wird aus dem Katastrophenfonds finanziert. Als Großschadensereignisse zählen Einsätze mit mindestens 100 Einsatzkräften und zumindest achtstündiger Dauer. Für Bergrettungseinsätze ist hingegen kein Großschadensereignis erforderlich.

Entgegen dem ursprünglichen Gesetzesentwurf haben Arbeitnehmer keinen Anspruch, eine Dienstfreistellung zwecks Hilfseinsatz für bis zu fünf Tage pro Jahr einseitig zu nehmen, sondern es bedarf jeweils einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.

Quelle: Parlamentskorrespondenz vom 02.07.2019