News vom 9. November 2021
Auf der Parlaments-Homepage sind nun die aus mehreren Teilen bestehenden Entwürfe zur Steuerreform erschienen. Bitte stellen Sie sich vor der Lektüre ein Gläschen Schnaps bereit. Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung:
- Teil I des Steuerreformgesetzes betrifft u.a. die Tarifsenkung, die für 2022 und 2023 jeweils in Form von Misch-Steuersätzen kommen soll, mit folgender Vorgehensweise:
- 2022: Im ersten Halbjahr beträgt die zweite Steuerstufe wie bisher 35 %, wird dann aber ab 1. Juli 2022 auf 32,5 % gesenkt (Mittelwert aus 35 % und 30 %). Zusätzlich ist das erste Halbjahr 2022 bis spätestens Ende September 2022 aufzurollen, um in der zweiten Steuerstufe rückwirkend 32,5 % statt 35 % umzusetzen.
- 2023: Die zweite Steuerstufe beträgt 30 %. Für die dritte Steuerstufe gilt im ersten Halbjahr noch der Steuersatz 42 %, ab 1. Juli 2023 gilt 41 % (Mittelwert aus 42 % und 40 %). Zusätzlich ist das erste Halbjahr 2023 bis spätestens Ende September 2023 aufzurollen, um in der dritten Steuerstufe rückwirkend 41 % statt 42 % umzusetzen.
- Teil II des Steuerreformgesetzes betrifft den Klimabonus (für die Personalverrechnung i.d.R. nicht von Bedeutung).
- Teil III des Steuerreformgesetzes betrifft die SV-Beitragssenkung in der Krankenversicherung ab 1. Juli 2022. Diese sieht neun Stufen vor. In Kombination mit der Arbeitslosenversicherungs-Niedrigentgeltstaffel ergeben sich daher insgesamt 13 SV-Beitragsstufen (statt den bisherigen vier)!!!