Die Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse per 01.01.2020 wurde heute vom Verfassungsgerichtshof bestätigt und erhält damit aus verfassungsrechtlicher Sicht grünes Licht.
Lediglich einzelne Punkte des Reformpakets werden als verfassungswidrig aufgehoben. So wird z.B. die ab 1. Juli 2020 vorgesehene Übertragung der Sozialversicherungsprüfung auf die Finanzverwaltung als unzulässig gewertet und muss vom Gesetzgeber bis Juli 2020 repariert werden.
Quelle: Presseinformation des VfGH