News vom 15. September 2023

Die Bundesregierung hat heute bekanntgegeben, dass das „letzte Drittel“ der Inflationsabgeltung (Abschaffung der kalten Progression) für außertourliche Steuerbegünstigungen eingesetzt wird. Es sollen demnach ab 01.01.2024 die folgenden steuerlichen Verbesserungen kommen:

Anpassung der Steuerstufen
Die untersten vier Stufen im Einkommensteuertarif werden stärker angehoben als geplant, was eine Entlastung für alle Einkommen- und Lohnsteuerzahler mit sich bringt: Es erfolgt eine Anhebung der

  • ersten Tarifstufe um insgesamt 9,6 %,
  • zweiten Tarifstufe um insgesamt 8,8 %,
  • dritten Tarifstufe um insgesamt 7,6 %,
  • vierten Tarifstufe um insgesamt 7,3 %.

SEG-Zulagen und SFN-Zuschläge (§ 68 Abs. 1 EStG)
Der monatliche Höchstfreibetrag für steuerfreie Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge wird von € 360,00 auf € 400,00 angehoben.

Überstundenzuschläge (§ 68 Abs. 2 EStG)
Der monatliche Höchstfreibetrag für die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen (derzeit € 86,00 für max. 10 Überstunden) wird für die beiden Jahre 2024 und 2025 außertourlich auf € 200,00 für max. 18 Überstunden angehoben, danach (ab 2026) soll er € 120,00 (vermutlich wieder nur für max. 10 Überstunden) betragen.

Homeoffice-Regelung
Die abgabenrechtliche Homeoffice-Regelung, die gesetzlich ursprünglich bis 31.12.2023 befristet war (bezüglich Homeofficepauschale etc.) wird unbefristet verlängert.