News vom 11. Juni 2026

Unmittelbar im Anschluss an die Budgetrede des Finanzministers wurde nun die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027-2028 veröffentlicht.

>>> Link zum Entwurf des Budgetbegleitgesetzes 2027-2028

Die für die Personalverrechnung maßgeblichen Eckpunkte im Überblick:

1. Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei Niedrigverdiener/innen
Streichung der ALV-Beitragsreduktion bei Niedrigentgelt für Neueintritte ab 01.01.2027, d.h. als Arbeitnehmeranteil gilt anstelle von 0 %, 1 % bzw. 2 % der normale Beitragssatz von 2,95 %.

Für Dienstverhältnisse, die vor dem 01.01.2027 begonnen haben, gibt es eine mehrjährige Übergangsregelung:

ALV-Arbeitnehmeranteil 2026 2027 2028 2029 2030 2031 ab 2032
bisherige 0 %-Stufe: 0 % 0,5 % 1 % 1,5 % 2 % 2,5 % 2,95 %
bisherige 1 %-Stufe: 1 % 1,5 % 2 % 2,95 % 2,95 % 2,95 % 2,95 %
bisherige 2 %-Stufe: 2 % 2,5 % 2,95 % 2,95 % 2,95 % 2,95 % 2,95 %

 

2. Arbeitslosenversicherungsbeitrag und IESG-Zuschlag bei älteren Personen
Ab 01.01.2027 entfällt die generelle ALV-Befreiung für Personen ab 63: Der Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung muss bis zur Erfüllung der Pensionsvoraussetzungen weiterbezahlt werden. Mit 01.01.2027 wird entsprechend auch die IESG-Zuschlagsbefreiung für Personen ab 63 Jahren aufgehoben.

3. Höchstbeitragsgrundlage
Außerordentliche zusätzliche Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage für 2027 um € 150,00 monatlich (€ 5,00 täglich) und für 2028 um € 50,00 monatlich (€ 1,67 täglich).

4. Telearbeitspauschale
Streichung der Abgabenfreiheit und steuerlichen Abzugsfähigkeit von Telearbeitspauschalen ab 01.01.2027.

5. Familienbonus Plus
Bei der Aufteilung des Fabo Plus zwischen den Anspruchsberechtigten (Familienbeihilfenbezieher/in, Partner/in bzw. Unterhaltszahler/in) kommt es mit Wirkung ab 01.01.2027 zu folgender Einschränkung: Sofern kein haushaltszugehöriges Kind vorhanden ist, das noch nicht das vierte Lebensjahr vollendet hat oder für das erhöhte Familienbeihilfe gebührt, kann der Fabo Plus zwischen den Anspruchsberechtigten i.d.R. nur noch im Verhältnis 75 % : 25 % oder 50 % : 50 % aufgeteilt werden (diesfalls wird also die Möglichkeit abgeschafft, dass eine der anspruchsberechtigten Personen 100 % in Anspruch nimmt). Damit soll der Anreiz, Menschen in Beschäftigung zu bringen, verstärkt werden.

6. Sachbezugspflicht für Firmen-Elektroautos
Ein Entwurf zur Änderung der Sachbezugswerteverordnung sieht die bereits angekündigte Abschaffung der Sachbezugsbefreiung für privat genutzte Firmen-Elektroautos vor. Der monatliche Sachbezug wird im Jahr 2027 0,375 % der Anschaffungskosten (maximal € 180,00) betragen und ab 2028 auf 0,625 % (maximal € 300,00) ansteigen.

7. Einfrieren von Familien-, Sozial- und Krankenversicherungsleistungen
Aussetzung der Anpassung von Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus, Krankengeld, Rehabilitationsgeld, Wiedereingliederungsgeld auch für das Jahr 2028.

8. Dienstgeberbeitrag zum FLAF
Der DB sinkt ab 01.01.2028 von 3,7 % auf 2,7 %.
Die DB-Befreiung für Personen ab 60 entfällt mit 01.01.2028.