News vom 9. Juli 2026

Am 8. Juli 2026 hat der Nationalrat neben dem Budgetbegleitgesetz 2027-2028 auch eine Novelle zum Dienstgeberabgabegesetz (bezüglich geringfügiger Beschäftigungen) beschlossen. Damit stehen jene Maßnahmen, über die in den vergangenen Wochen bereits mehrfach berichtet wurde, endgültig fest; die noch ausstehenden Schritte im Gesetzgebungsverfahren sind lediglich formeller Natur.

Beschlossene Maßnahmen:

  • Abschaffung der abgabenfreien Telearbeitspauschalen ab 01.01.2027.
  • Aufteilung des Familienbonus Plus nach dem vierten Geburtstag des Kindes zwischen den Eltern (50:50 oder 75:25) ab 01.01.2027.
  • Senkung des Dienstgeberbeitrags zum FLAF (DB) von 3,7 % auf 2,7 % ab 01.01.2028.
  • Streichung der DB-Befreiung für über 60-jährige Personen ab 01.01.2028.
  • Außertourliche zusätzliche Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage für 2027 um € 150,00 monatlich und für 2028 um € 50,10 monatlich. Die Höchstbeitragsgrundlage ist auf den vollen Eurobetrag zu runden.
  • Ab 01.01.2027 entfällt die generelle ALV-Befreiung für Personen ab 63. Mit 01.01.2027 wird entsprechend auch die IESG-Zuschlagsbefreiung für Personen ab 63 Jahren aufgehoben.
  • Im Zusammenhang mit der Streichung der ALV-Beitragsreduktion bei Niedrigentgelt (ab 01.01.2027) wird es eine Übergangsregelung in Form einer schrittweisen Beitragsanhebung geben. Anders als ursprünglich geplant, wird diese nicht nur für bestehende Dienstverhältnisse, sondern auch für Neueintritte gelten. Bemerkenswert ist allerdings, dass für bestehende Dienstverhältnisse und Neueintritte unterschiedliche Übergangsbeitragssätze vorgesehen sind.

Neu gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf (in der Regierungsvorlage noch nicht enthalten):

  • Einfrieren der Geringfügigkeitsgrenze (€ 551,10) auch für 2027.
  • Für Altersteilzeiten, die ab 01.11.2026 (!!!) beginnen, wird der vom AMS refundierbare Lohnausgleich mit 75 % (anstelle der vollen) Höchstbeitragsgrundlage begrenzt.
  • Ausschluss des Arbeitslosengeldes, sobald die Voraussetzungen für eine Korridorpension erfüllt sind (ab 01.01.2027).

Die pauschale Dienstgeberabgabe für geringfügige Beschäftigungen (falls im Unternehmen die Monatsentgeltsumme aller geringfügig Beschäftigten die 1,5-fache Geringfügigkeitsgrenze übersteigt) wird mit 01.01.2027 von 19,4 % auf 23 % angehoben (ab 2030 ist wieder eine Senkung auf 21 % vorgesehen).

Kurzresümee: Statt Vereinfachungen bringt das Gesetz einmal mehr budgetär motivierte Verschärfungen und zusätzlichen Verwaltungsaufwand.