News vom 10. Juli 2020
Schon vor mehreren Wochen wurde gesetzlich verankert, dass Corona-Prämien bis zu € 3.000,00 von der Lohnsteuer und Sozialversicherung befreit sind. Nun ist im Parlament auch eine Befreiung hinsichtlich DB, DZ und Kommunalsteuer beschlossen worden (Änderung des FLAG und des KommStG).
An sich ist dies erfreulich. Kritisch zu hinterfragen ist aber, warum man die DB-, DZ- und KommSt-Befreiung nicht – wie von uns schon damals gefordert – nicht gleich von Anfang an mitgeregelt hat. Das andauernde Nachbessern schlampiger Gesetzesregelungen erhöht die mittlerweile völlig außer Kontrolle geratene Gesetzesflut. Das Chaos durch permanent notwendige Anpassungen in der Personalverrechnung verursacht den Betrieben und Softwarehäuseren hohe finanzielle und administrative Aufwendungen, die leider in keiner offiziellen Kostenstatistik aufscheinen.