News vom 11. September 2020

Nach dem politischen Hickhack vom Juli steht nun endlich fest, dass COVID-Prämien auch hinsichtlich DB, DZ und Kommunalsteuer abgabenfrei behandelt werden können. Die Kundmachung der Gesetzesnovelle im Bundesgesetzblatt wird in den kommenden Tagen erwartet.

Da im Gesetzestext keine Rückwirkungsklausel enthalten ist, ist noch unklar, ob die DB-, DZ-, KommSt-Befreiung auch rückwirkend oder erst für Prämien anzuwenden sein wird, die ab dem Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ausbezahlt werden. Ein diesbezüglicher Abklärungsversuch mit dem BMF ist derzeit am Laufen.