Nun ist tatsächlich das passiert, was sich seit kurzem angebahnt hat: Der Bundesrat hat die vom Nationalrat beschlossene Gesetzesnovelle, in der neben einer umstrittenen Änderung des Epidemiegesetzes auch Änderungen zum Famlienlastenausgleichsgesetz (FLAG) und Kommunalsteuergesetz (KommStG) betreffend DB-, DZ- und KommSt-Befreiung von Coronaprämien enthalten ist, in die „Warteschleife“ geschickt. Das Inkrafttreten wird sich daher voraussichtlich bis in den September verzögern.
Dies ist deswegen sehr problematisch, weil die vorgesehene Gesetzesnovelle in der aktuellen Textierung keine rückwirkende Anwendung vorsieht. Bekanntlich treten Bundesgesetze, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, am Tag nach der Verlautbarung im Bundesgesetzblatt in Kraft (§ 11 BGBlG). Ist gesetzlich keine Rückwirkung vorgesehen, gilt eine Gesetzesnovelle nur für die nach dem Inkrafttreten verwirklichten Sachverhalte (siehe z.B. OGH 05.09.2001, 9 ObA 218/01a).
Daraus folgt: Coronaprämien, die vor dem Inkrafttreten der FLAG- und KommStG-Änderung (voraussichtlich im September) ausbezahlt werden, wären demnach DB-, DZ-, KommSt-pflichtig. Es ist sehr bedauerlich, dass politische Spielchen wieder einmal zu Unklarheit und Unsicherheit in der Personalverrechnung führen. Man kann nur hoffen, dass die Politik hier rasch eine befriedigende Lösung finden wird.