Heute ist die schon sehnlichst erwartete Gesetzesnovelle zur Lohnnebenkostenbefreiung (DB, DZ, Kommunalsteuer) von COVID-Prämien veröffentlicht worden (BGBl. I Nr. 103/2020). Wie bereits vor einigen Tagen berichtet, läuft derzeit noch die Abklärung mit dem BMF, ob die DB-, DZ-, KommSt-Befreiung auch rückwirkend oder erst für Prämien angewendet werden darf, die ab dem 17.09.2020 (Tag nach Kundmachung im Bundesgesetzblatt) ausbezahlt werden. Sobald die Klärung erfolgt ist, werden wir unverzüglich darüber informieren.