News vom 19. Mai 2021
Aufgrund zahlreicher Kundenanfragen hat sich das Vorlagenportal-Team dazu entschlossen, für VP-Abonnenten eine Mustervorlage als Hilfe für die Umsetzung der „3G-Regel“ (getestet, geimpft oder genesen) bei Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Die Vorlage ist für jene Bereiche gedacht, in denen der Arbeitgeber laut Öffnungsverordnung (gilt seit heute) verpflichtet ist, von den Arbeitnehmern Test-, Impf- oder Genesungsnachweise vorweisen zu lassen. Dies betrifft neben dem Pflegepersonal vor allem Arbeitnehmer mit unmittelbarem Kundenkontakt (z.B. Kellner/innen, Verkäufer/innen u.ä.). Die Vorlage soll vor allem dazu dienen, die innerbetriebliche Beachtung der „3G-Regel“ zu dokumentieren (z.B. für den Fall einer behördlichen Kontrolle).
Zu beachten ist, dass es derzeit kein generelles Recht (und damit auch keine diesbezügliche generelle Pflicht) des Arbeitgebers gibt, bei allen Arbeitnehmern die 3G-Regel anzuwenden. Außerhalb der genannten Tätigkeitsbereiche reicht derzeit i.d.R. das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder das Umsetzen anderer Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Plexiglas zwischen Mitarbeitern).
Link auf die neue Vorlage samt Kurzerläuterung: Betriebsinternes Formular zur 3-G-Regel (geimpft, gestestet, genesen)