Das neue Fax-Formular für die Vor-Ort-Anmeldung ab 01.01.2019 ist nun offiziell erschienen. Die Vor-Ort-Anmeldung ist ein – leider nur sehr halbherziger – Ersatz für die ab 01.01.2019 nicht mehr mögliche Mindestangaben-Anmeldung.
Beachten Sie bitte, dass die Vor-Ort-Anmeldung nur als Ausnahme (bei Nichtverfügbarkeit von ELDA) gedacht ist und lediglich der Absicherung bei Besuchen der Finanzpolizei dient. Im Falle einer Vor-Ort-Anmeldung ist spätestens binnen sieben Tagen ab Beschäftigungsbeginn eine normale Anmeldung zu erstatten, um einen Säumniszuschlag zu vermeiden.
Die Vor-Ort-Anmeldung wird nur per Fax (05 7807 61) oder Telefon (05 7807 60) möglich sein. Eine Vor-Ort-Anmeldung per Online oder mittels ELDA-App ist nicht vorgesehen.
Link zum Fax-Formular für die Vor-Ort-Anmeldung: https://www.elda.at/cdscontent/?contentid=10007.797418&viewmode=content