News vom 25. Februar 2021
Der in der Vorwoche nur drei Tage in Begutachtung gewesene Gesetzesentwurf zum Homeoffice-Gesetz wurde nun in einer politischen Schnellaktion in einen steuerrechtlichen und einen arbeitsrechtlichen Teil gesplittet:
Der steuerliche Teil wurde mit leichten Abänderungen in das 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz eingefügt und bereits gestern (24.02.2021) vom Nationalratsplenum beschlossen. Link zum steuerlichen Teil
Der arbeitsrechtliche Teil wurde als eigener Initiativantrag neu im Nationalrat eingebracht, da aufgrund der Kritik im Stellungnahmeverfahren einige Schnitzer aus dem Erstentwurf korrigiert werden mussten. Inhaltlich ist der nunmehrige Initiativantrag leider genauso phantasielos und blutleer wie der Erstentwurf. Die Beschlussfassung des arbeitsrechtlichen Teils im Nationalratsplenum wird erst im März 2021 erfolgen. Link zum arbeitsrechtlichen Teil
Neben den beiden Gesetzesnovellen ist auch noch eine korrespondierende Änderung der Lohnkontenverordnung geplant, durch die künftig die Anzahl der Homeoffice-Tage am Lohnkonto und am L16 verpflichtend anzuführen sein soll. Link zur Änderung der Lohnkontenverordnung
Nähere Details zu den Änderungen werden wir in den kommenden Tagen in einem eigenen News-Beitrag aufbereiten. In Kürze wird es für unsere Abonnenten außerdem die Möglichkeit zur Anmeldung für unser Homeoffice-Webinar (am Donnerstag, 18. März, 14:00 Uhr) geben.