Die neuen Muster-Sozialpartnervereinbarungen (Version 8.0) für die Kurzarbeitsphase 3 gelten für Erst- und Verlängerungsanträge ab 1. Oktober 2020 bis längstens 31. März 2021. Die Anträge können beim AMS ab 1. Oktober 2020 gestellt werden.

Link zur Übersicht der WKO über die Neuerungen (im Vergleich zu den bisherigen Sozialpartnervereinbarungen)

Link zur Sozialpartnervereinbarung mit Betriebsrat

Link zur Sozialpartnervereinbarung für Betriebe ohne Betriebsrat