Änderungsdienstzettel (Umreihung in eine andere Beschäftigungsgruppe) | VP

Änderungsdienstzettel (Umreihung in eine andere Beschäftigungsgruppe)

Erläuterung

Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer jede Änderung der im Dienstzettel enthaltenen Angaben unverzüglich, spätestens jedoch einen Monat nach ihrem Wirksamkeitsbeginn…