Startseite/Datenbank/ 31. Auskünfte des Arbeitgebers/ Auskünfte über ehemalige Arbeitnehmer

Anfragen von Gläubigern

Erläuterung

Manchmal kommt es vor, dass Gläubiger (bzw. deren Rechtsvertreter) des ehemaligen Arbeitnehmers, nachdem sie die Verständigung vom Bezugsende (§ 301 Abs. 4 EO)…
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