Anmeldung von fallweise Beschäftigten
Erläuterung
Fallweise Beschäftigte (§ 33 Abs. 3 ASVG) können zur Sozialversicherung auf folgenden Wegen angemeldet werden: über ein Lohnprogramm (per ELDA), mittels der ELDA-APP (Registrierung bei ELDA Online und Handysignatur erforderlich), mit dem Online-Formular auf der ELDA-Homepage ohne Login, in bestimmten Ausnahmesituationen (technischer Ausfall von ELDA oder Nichterreichbarkeit der Personalverrechnungsstelle) per Telefon oder Fax (siehe Vor-Ort-Anmeldung). […]
