Antrag auf Versicherungszuordnung gemäß § 412e ASVG
Erläuterung
Seit 01.07.2017 kann bei Personen, die als Gewerbescheininhaber oder als neue Selbständige nach dem GSVG versichert sind, die Richtigkeit der aktuellen Versicherungszuordnung auf Antrag behördlich überprüft werden. Einen solchen Antrag, der der Rechtssicherheit für alle Beteiligten dienen soll, kann sowohl der GSVG-Versicherte selbst als auch sein Auftraggeber stellen (§ 412e ASVG). Aufgrund des gestellten Antrags erfolgt die […]
