Antwortschreiben an AMS betreffend Rückforderung der Kurzarbeitsbeihilfe für Karenzrückkehrer
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Beachte: Da das AMS seine falsche Rechtsansicht mittlerweile korrigiert hat, ist diese Vorlage erfreulicherweise gegenstandslos geworden!
Manche AMS-Stellen beanstandeten im Herbst 2020 nachträglich die Einbeziehung von Personen in die Kurzarbeitsphase 1 (März bis Mai 2020), die im Kalendermonat vor Beginn der Kurzarbeit trotz bestehenden Dienstverhältnisses keinen Entgeltanspruch hatten (z.B. wegen Karenz, Präsenzdienst, langem Krankenstand o.ä.). Die vom AMS in diesen Fällen versendeten Rückforderungsankündigungen wurden i.d.R. programmunterstützt bzw. automatisiert erstellt, waren aber juristisch völlig unhaltbar.
Wir haben den betroffenen Betrieben damals empfohlen, ein kurzes Schreiben an das AMS zu schicken, in dem darauf hingewiesen wird, dass kein Rückforderungsgrund besteht.
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