Startseite/Datenbank/ 17. Lehrlinge/ Außerordentliche Auflösung des Lehrverhältnisses („Ausbildungsübertritt“)

Außerordentliche Auflösung des Lehrverhältnisses durch den Lehrling

Erläuterung

Im Falle einer außerordentlichen Auflösung durch den Lehrling gemäß § 15a BAG („Ausbildungsübertritt“) muss die schriftliche Auflösungserklärung nachweislich spätestens einen…
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