Startseite/Datenbank/ 17. Lehrlinge/ Außerordentliche Auflösung des Lehrverhältnisses („Ausbildungsübertritt“)

Auswahl eines Mediators für die Lehrlingsmediation

Erläuterung

Der Lehrberechtigte hat dem Lehrling für eine Mediation gemäß § 15a Abs. 5 BAG eine in der Mediatorenliste (siehe www.mediatoren.justiz.gv.at) eingetragene Person als Mediator…
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