Beispiel zur Trinkgeldersatzregelung bei Kurzarbeit
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Beachte: Diese Vorlage (samt Facherläuterung) bezieht sich auf einen bereits abgelaufenen Zeitraum. Sie wird aber aus Dokumentationsgründen (z.B. für die Nachvollziehbarkeit der historischen Rechtslage für allfällige spätere Streitigkeiten, Beanstandungen oder behördliche Kontrollen) als abrufbarer Inhalt im Datenbestand des Vorlagenportals belassen.
Die Sozialpartner haben sich im Rahmen eines – aus Anlass des Lockdowns November/Dezember 2021 beschlossenen – Kurzarbeit-Anpassungspakets darauf geeinigt, dass Arbeitnehmer in Trinkgeldbranchen ab 1. Dezember 2021 für die Dauer der Kurzarbeit eine erhöhte Vergütung erhalten (5 %-Erhöhung des Brutto vor KUA). Unser Freund und Kollege Wilhelm Kurzböck hat einen sehr informativen Beitrag zur Trinkgeldersatzregelung aus Sicht der Personalverrechnung samt einem konkreten Zahlenbeispiel verfasst. Wir bedanken uns bei Wilhelm Kurzböck, dass wir diesen Beitrag samt Berechnungsbeispiel auch unseren VP-Kunden zur Verfügung stellen dürfen.