Bekanntgabe einer wichtigen Dienstverhinderung
Erläuterung
Angestellte, Arbeiter und Lehrlinge behalten den Anspruch auf das Entgelt, wenn sie durch wichtige persönliche Gründe ohne Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit (laut Rechtsprechung i.d.R. bis zu einer Woche pro Anlassfall) an der Leistung ihrer Dienste verhindert sind (§ 8 Abs. 3 AngG bzw. § 1154b Abs. 5 ABGB). Darunter fallen z.B. notwendige Arztbesuche, die eigene Hochzeit oder die Hochzeit von nahen […]
