Berechnungshilfe für die Erstattung der Entgeltfortzahlung gemäß Epidemiegesetz
Erläuterung
Wenn ein Arbeitnehmer behördlich unter Quarantäne gestellt (= abgesondert) wird, muss der Arbeitgeber das Entgelt weiterzahlen (§ 7, § 17 und § 32 Abs. 3 Epidemiegesetz). Wenn die Erbringung der Arbeitsleistung während der Absonderung nicht möglich ist (auch nicht im Homeoffice), kann der Arbeitgeber für das weiterbezahlte Entgelt eine Vergütung bei der Bezirksverwaltungsbehörde beantragen. Zuständig […]
