Bestätigung über die Nichtverjährung von Urlaub | VP

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Bestätigung über die Nichtverjährung von Urlaub

Erläuterung

Gemäß § 4 Abs. 5 UrlG verjährt der Urlaubsanspruch zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Dies bedeutet de facto,…