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Betriebsvereinbarung betreffend die Rechtsstellung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Unfall

Erläuterung

Durch Betriebsvereinbarung nach § 97 Abs. 1 Z. 21 ArbVG kann die Rechtsstellung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Unfall geregelt werden. Mögliche Inhalte einer derartigen Betriebsvereinbarung…
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