Zwischen der Firma ……………………………………………………… [Firmenbezeichnung und Anschrift]
(im Folgenden kurz „Arbeitgeber/in“)
und dem Betriebsrat der Firma ……………………………………………………… [Firmenbezeichnung]
(im Folgenden kurz „Betriebsrat“)
wird gemäß § 97 Abs. 1 Z. 10 Arbeitsverfassungsgesetz nachfolgende
Betriebsvereinbarung
über Grundsätze betreffend den Verbrauch des Erholungsurlaubs
abgeschlossen:
Geltungsbereich
Räumlich: Diese Betriebsvereinbarung gilt an folgenden Standorten des Betriebsinhabers: ………………………………………………………
Fachlich-organisatorisch: Diese Betriebsvereinbarung gilt in folgenden Abteilungen bzw. Unternehmensbereichen: ………………………………………………………
Persönlich: Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer/innen, die in einem Arbeiter- oder Angestelltendienstverhältnis oder einem Lehrverhältnis zum/zur Arbeitgeber/in stehen.
Koordinierung der Urlaubswünsche
Jede/r Arbeitnehmer/in hat sich vor Einbringung eines Urlaubsantrags mit den arbeitsmäßig verbundenen Kolleg/innen in geeigneter Weise abzusprechen und so zu koordinieren, dass auch während urlaubsbedingter Abwesenheiten ein ordnungsgemäßer und reibungsloser Betriebsablauf gewährleistet ist. Insbesondere sind Überschneidungen beim Urlaubsverbrauch von Arbeitnehmer/innen tunlichst zu vermeiden, die derselben Abteilung angehören und/oder im selben Aufgabenbereich (z.B. aufgrund von innerbetrieblichen Vertretungsregelungen) tätig sind.
Form und Fristen für Urlaubsanträge
Die im Urlaubsgesetz vorgesehene Vereinbarung über den Verbrauch des Urlaubs (§ 4 Abs. 1 UrlG) erfolgt im Regelfall aufgrund von Urlaubsanträgen der Arbeitnehmer/innen, die der zuständigen betrieblichen Stelle (siehe nachfolgend) spätestens …………. Tage vor dem gewünschten Urlaubsantritt zur Genehmigung vorzulegen sind.
Für Urlaubsanträge ist das von der Personalabteilung aufgelegte Formular zu verwenden.
[Alternativ:] Urlaubsanträge sind elektronisch im Wege der im Betrieb eingerichteten digitalen Urlaubsverwaltung einzubringen.
Der Urlaubsantrag ist grundsätzlich bei ……………………………………………………… [z.B. beim/bei der Abteilungsleiter/in, beim/bei der unmittelbaren Vorgesetzten] zu stellen.
[Optional:] Urlaubsanträge, die sich auf eine gewünschte Dauer von mehr als ……………………………………………………… [z.B. zwei Wochen] beziehen, sind bei ……………………………………………………… [z.B. bei der Geschäftsleitung, bei der Bereichs- oder Regionalleitung] zu stellen.
Teilung des Urlaubsverbrauchs
Der Urlaub soll – dem gesetzlich vorgesehenen Erholungszweck entsprechend – nach Möglichkeit in zusammenhängenden Zeiträumen von jeweils mindestens einer Woche verbraucht werden. Hingegen soll ein tageweiser Urlaubsverbrauch die Ausnahme sein. Eine Kombination von Urlaubsverbrauch und Zeitausgleich innerhalb derselben Arbeitswoche ist gesetzlich nicht vorgesehen und wird daher von betrieblicher Seite nicht genehmigt.
Urlaubsverbrauch in schulfreien Zeiten
Bei Urlaubswünschen, die sich auf schulfreie Zeiten beziehen, werden im Zweifelsfall Arbeitnehmer/innen mit Schulkindern vorrangig berücksichtigt.
Urlaubsverbrauch an Fenstertagen
Für den Urlaubsverbrauch an Tagen, die vor oder nach einem Feiertag liegen (Fenstertage), gilt das Rotationsprinzip. Urlaubswünsche der Arbeitnehmer/innen in Bezug auf Fenstertage werden daher abwechselnd berücksichtigt.
Kundmachung, Inkrafttreten, Geltungsdauer
Die Betriebsvereinbarung wird den Arbeitnehmer/innen durch ……………………………………………………… [z.B. Kundmachung im Intranet] zur Kenntnis gebracht und tritt am ………………………… [Datum] in Kraft.
Die Betriebsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Eine Beendigung oder Abänderung der Betriebsvereinbarung ist im Einvernehmen zwischen dem/der Arbeitgeber/in und dem Betriebsrat möglich.
Die im ArbVG vorgesehene Möglichkeit zur Kündigung der Betriebsvereinbarung bleibt unberührt.
[Optional:] Es wird vereinbart, dass im Falle einer Kündigung die Nachwirkung der Betriebsvereinbarung ausgeschlossen sein soll.
……………………………………………………
Ort, Datum
……………………………………………………
Unterschrift Betriebsratsvorsitzende/r
……………………………………………………
Unterschrift Arbeitgeber/in (bzw. vertretungsbefugte Person)