Betriebsvereinbarung über den Kostenersatz für Bildschirmbrillen
Erläuterung
In einem Betrieb mit Betriebsrat können durch Betriebsvereinbarung Rahmenbedingungen für die Anschaffung bzw. Kostenübernahme von Bildschirmarbeitsbrillen aufgestellt werden (§ 97 Abs. 1 Z. 8 ArbVG: „Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern“). Bildschirmarbeitsbrillen sind Sehhilfen, die speziell für die Arbeit an Computerbildschirmen konzipiert sind. Sie sind – im Gegensatz zu normalen Brillen (Lesebrillen oder Gleitsichtbrillen) – für eine Sehdistanz von etwa […]
